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Vertragsbedingungen · Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Projektleistungen, Beratungs- und Marketingleistungen, Implementierungen, SaaS-Abonnements, Testphasen sowie KI-, Software- und Hardwareprodukte von BuyD.

Stand: 21. Juli 2026Ausschließlich für Unternehmer und Geschäftskunden

Anbieter und Vertragspartner

Dietrich Martens, handelnd unter BuyD

Leifstr. 27, 81549 München, Deutschland

E-Mail: info@buyd.de · Telefon: +49 (0) 89 328 355 37

Die deutsche Fassung ist verbindlich. Übersetzungen dienen nur der Information.

1. Anbieter, Geltungsbereich und Kundenkreis2. Leistungen und Produkte3. Vertragsschluss und Rangfolge4. Mitwirkungspflichten des Kunden5. Projekt- und Implementierungsleistungen6. Abnahme von Werkleistungen7. Änderungswünsche und Leistungsänderungen8. Testphasen, Pilot, Beta und Early Access9. Abonnements, Beginn, Laufzeit und Kündigung10. Vergütung, Rechnungen und Fremdkosten11. Verfügbarkeit, Support und Wartung12. Zugänge, zulässige Nutzung und technische Änderungen13. KI-Funktionen, Automatisierung und Kommunikation14. Marketing-, Analyse- und Strategieleistungen15. Integrationen und Drittanbieter16. Hardware, Spatial Tracking und Touchless 3D17. Kundendaten und Inhalte18. Datenschutz und Informationssicherheit19. Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung20. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum21. Mängel und Nacherfüllung22. Haftung23. Vertraulichkeit und Referenzen24. Höhere Gewalt25. Sperrung und außerordentliche Kündigung26. Internationale Leistungserbringung und Exportkontrolle27. Vertragssprache, Recht und Gerichtsstand

1. Anbieter, Geltungsbereich und Kundenkreis

Vertragspartner für sämtliche unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträge ist Dietrich Martens, handelnd unter BuyD, Leifstr. 27, 81549 München (nachfolgend „BuyD“).

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und vergleichbaren ausländischen Geschäftskunden. Der Kunde bestätigt, den Vertrag zu Zwecken seiner gewerblichen, selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit zu schließen. Verträge mit Verbrauchern werden auf dieser Grundlage nicht geschlossen.

Die AGB gelten weltweit, soweit BuyD die Leistung am jeweiligen Zielort rechtmäßig erbringen darf. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn BuyD ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Leistungen und Produkte

BuyD erbringt insbesondere Strategie-, Beratungs-, Entwicklungs-, Implementierungs-, Integrations-, Hosting-, Support-, Marketing- und Analyseleistungen sowie Leistungen rund um CRM, ERP, Websites, Apps, Automatisierung, Daten, KI und digitale Infrastruktur.

Zum Produktportfolio gehören insbesondere BuyD Conversations, Zalanga Translate, Zalanga Mobile, Zalanga Reader, Zalanga Voice Studio, Zalanga Operations Hub, Zalanga Delivery Platform, Vitriva CRM, BuyD Spatial Tracking und BuyD Touchless 3D. Produktstatus, Funktionsumfang, Nutzungsgrenzen, Systemvoraussetzungen und Verfügbarkeit ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Bestellformular.

Darstellungen, Demos, Roadmaps, Prognosen und Leistungsbeschreibungen auf der Website sind unverbindliche Informationen und kein selbstständiges Vertragsangebot. Funktionen, die als Pilot, Beta, Early Access, Vorschau oder geplant bezeichnet sind, gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft einer Produktionsleistung.

3. Vertragsschluss und Rangfolge

Website-, Kontakt- und Demoanfragen des Kunden sind unverbindlich. Ein Vertrag entsteht erst durch Annahme eines individuellen Angebots von BuyD, durch eine Auftragsbestätigung oder durch eine andere ausdrückliche Vereinbarung in Textform.

Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang. Danach gelten in ihrem jeweiligen Regelungsbereich das Angebot oder Bestellformular, eine Leistungsbeschreibung oder ein Statement of Work, ein Auftragsverarbeitungsvertrag, ein SLA oder produktspezifische Bedingungen und anschließend diese AGB. Bei Widersprüchen haben speziellere Regelungen Vorrang vor allgemeineren Regelungen.

Erklärungen von benannten Projekt-, Einkaufs- oder Administrationskontakten des Kunden darf BuyD als für den jeweiligen Aufgabenbereich autorisiert behandeln, solange der Kunde keine entgegenstehende Mitteilung macht.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Freigaben, Daten, Testfälle, Zugänge, Schnittstellen, Lizenzen und geeigneten technischen Umgebungen bereit. Er prüft, ob von ihm bereitgestellte Inhalte und Daten richtig, vollständig und rechtmäßig nutzbar sind.

Der Kunde schützt Zugangsdaten, richtet angemessene Rollen und Berechtigungen ein und informiert BuyD unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, Fehlfunktionen oder eine unbefugte Nutzung.

Verzögerungen, die durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Termine angemessen. Nach vorherigem Hinweis darf BuyD dadurch verursachten, nachgewiesenen Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen abrechnen.

5. Projekt- und Implementierungsleistungen

Soweit BuyD Beratung, Strategie, laufende Betreuung, Marketing, Support oder vergleichbare Tätigkeiten schuldet, handelt es sich um Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder werblicher Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als abnahmefähiges Ergebnis vereinbart wurde.

Abnahmefähige Software, Websites, Konfigurationen, Konzepte oder andere definierte Ergebnisse werden als Werkleistung nach den im Angebot genannten Kriterien erbracht. Zeit- und Aufwandsangaben sind Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Implementierungs-, Migrations-, Schulungs- und Einrichtungsleistungen sind eigenständige Leistungen und nicht automatisch in einer Abonnementgebühr enthalten. Der produktive Abonnementzeitraum beginnt mit dem vereinbarten Go-live beziehungsweise nach Maßgabe von Ziffer 9.

6. Abnahme von Werkleistungen

Nach Fertigstellung stellt BuyD das vereinbarte Ergebnis zur Prüfung bereit und fordert zur Abnahme auf. Der Kunde prüft es innerhalb von zehn Arbeitstagen, sofern im Angebot keine andere angemessene Frist festgelegt ist.

Eine Abnahmeverweigerung muss innerhalb der Prüfungsfrist mindestens einen konkreten, wesentlichen Mangel nachvollziehbar bezeichnen. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben.

Reagiert der Kunde nicht, kann BuyD nach Fertigstellung eine weitere angemessene Abnahmefrist unter Hinweis auf die gesetzlichen Folgen setzen. Teilabnahmen erfolgen nur, wenn sie vereinbart wurden oder es sich um eigenständig nutzbare, abgrenzbare Leistungsteile handelt.

7. Änderungswünsche und Leistungsänderungen

Änderungen des vereinbarten Umfangs werden als Change Request in Textform beschrieben. BuyD informiert den Kunden vor der Umsetzung über erkennbare Auswirkungen auf Vergütung, Termine, Abhängigkeiten und Abnahmekriterien.

BuyD muss mit der Änderung erst beginnen, wenn der Kunde sie freigegeben hat. Bis dahin wird der ursprüngliche Leistungsumfang fortgeführt, soweit dies technisch und organisatorisch sinnvoll ist. Analyseaufwand für umfangreiche Änderungswünsche kann nach vorherigem Hinweis vergütungspflichtig sein.

8. Testphasen, Pilot, Beta und Early Access

Self-Service-Produkte können, sofern angeboten, für 14 Kalendertage getestet werden. Für Produkte mit Implementierung oder betreutem Pilotbetrieb beträgt die Test- oder Pilotphase grundsätzlich 30 Kalendertage ab Bereitstellung des Testzugangs. Im Angebot kann eine andere Dauer vereinbart werden.

Test-, Pilot-, Beta- und Early-Access-Leistungen können funktional begrenzt, instabil oder kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Sie sind nicht für produktions-, sicherheits- oder geschäftskritische Nutzung bestimmt, sofern der Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes festlegt. Ein SLA gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

Eine kostenlose Testphase wird nicht automatisch kostenpflichtig. Eine anschließende Zahlungspflicht entsteht nur, wenn das Angebot oder Bestellformular die kostenpflichtige Fortsetzung mit Beginn, Preis und Laufzeit ausdrücklich enthält oder der Kunde sie gesondert beauftragt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist pro Kunde und Produkt nur eine kostenlose Testphase vorgesehen.

9. Abonnements, Beginn, Laufzeit und Kündigung

Bei Self-Service-Produkten beginnt das kostenpflichtige Abonnement mit der ausdrücklich beauftragten Aktivierung nach der Testphase. Es läuft monatlich und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

Bei betreuten Produkten mit Implementierung, die keine CRM- oder ERP-Lösung sind, beginnt das Abonnement mit dem vereinbarten Go-live oder dem ausdrücklich vereinbarten Ende der Testphase. Die anfängliche Mindestlaufzeit beträgt drei Monate. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

Für CRM- und ERP-Produkte, insbesondere Vitriva CRM und individuell als CRM- oder ERP-Lösung bezeichnete Module, beträgt die anfängliche Mindestlaufzeit zwölf Monate ab Go-live oder ausdrücklich vereinbartem Abonnementbeginn. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

Kann ein technisch zur Nutzung bereites System allein wegen fehlender Mitwirkung des Kunden nicht live gehen, kann BuyD nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist den vereinbarten Abonnementbeginn zugrunde legen. Dies gilt nicht, solange ein wesentlicher, von BuyD zu vertretender Mangel die vertragsgemäße Nutzung verhindert.

Abweichende produktspezifische Laufzeiten müssen im Angebot klar angegeben werden. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Vergütung, Rechnungen und Fremdkosten

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Elektronische Rechnungen dürfen an die vom Kunden angegebene Rechnungsadresse übermittelt werden.

Laufende Leistungen und Abonnementgebühren werden monatlich im Voraus abgerechnet. Verbrauchsabhängige Telefonie-, API-, Modell-, Speicher- oder Transaktionskosten werden monatlich nachträglich nach tatsächlicher oder vereinbarter Nutzung abgerechnet.

Sofern das Angebot nichts anderes bestimmt, werden Projekte bis zu einem Nettoauftragswert von 5.000 Euro zu 50 Prozent bei Beauftragung und zu 50 Prozent bei Abnahme abgerechnet. Bei größeren Projekten werden 40 Prozent bei Beauftragung, 30 Prozent beim vereinbarten Zwischenmeilenstein und 30 Prozent bei Abnahme fällig.

Werbebudgets, Domains, Hosting, Hardware, Reisen, Lizenzen, Versand und sonstige Fremdkosten trägt der Kunde zusätzlich, wenn sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind. Solche Kosten werden möglichst direkt vom Kunden beauftragt oder vor ihrer Auslösung freigegeben und vorausbezahlt.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Pauschalen für Geschäfte ohne Verbraucherbeteiligung. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist kann BuyD betroffene Leistungen bis zur Zahlung aussetzen, soweit die Aussetzung verhältnismäßig ist. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Ansprüchen zulässig.

11. Verfügbarkeit, Support und Wartung

Eine bestimmte Verfügbarkeit, Wiederherstellungszeit oder Reaktionszeit ist nur geschuldet, wenn sie in einem SLA oder Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne SLA betreibt BuyD Produktionsleistungen mit angemessener kaufmännischer und technischer Sorgfalt.

Der Standardsupport ist an Arbeitstagen in Bayern von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr deutscher Zeit erreichbar. BuyD strebt eine erste Reaktion bis zum folgenden Arbeitstag an; dies ist keine Zusage einer vollständigen Behebung innerhalb dieses Zeitraums.

Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vorher angekündigt und außerhalb üblicher Kernzeiten durchgeführt. Sicherheits- und Notfallwartungen dürfen kurzfristig erfolgen. Nicht von BuyD zu vertretende Störungen von Internet, Energieversorgung, Kundensystemen oder Drittanbietern zählen nicht als von BuyD verursachte Nichtverfügbarkeit.

12. Zugänge, zulässige Nutzung und technische Änderungen

Der Kunde nutzt Produkte nur im vereinbarten Umfang und nur durch autorisierte Benutzer. Benutzerkonten dürfen nicht geteilt werden, sofern das Produkt dies nicht ausdrücklich vorsieht. Nutzungs-, Benutzer-, Speicher- und Transaktionsgrenzen ergeben sich aus dem Angebot.

Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Angriffe, Schadsoftware, Umgehung von Sicherheits- oder Nutzungsschranken, unbefugte Zugriffe, Rechteverletzungen und eine Nutzung, die Systeme oder andere Kunden unangemessen beeinträchtigt.

BuyD darf Sicherheitsupdates, Fehlerkorrekturen und zumutbare technische Änderungen vornehmen, wenn der vereinbarte Kernnutzen nicht wesentlich reduziert wird. Der Kunde installiert erforderliche Updates in selbst betriebenen Umgebungen und hält vereinbarte Systemvoraussetzungen ein.

13. KI-Funktionen, Automatisierung und Kommunikation

KI-Ausgaben beruhen auf statistischen Verfahren und können unvollständig, unzutreffend, mehrdeutig oder nicht reproduzierbar sein. BuyD garantiert weder die sachliche Richtigkeit noch die Eignung für einen nicht ausdrücklich vereinbarten Zweck. Der Kunde richtet eine dem Risiko angemessene menschliche Prüfung, Freigabe und Überwachung ein.

Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Eingaben, Wissensbestände, Kontaktlisten, Kommunikationsinhalte, Entscheidungsregeln und Einsatzfälle verantwortlich. Er stellt erforderliche Einwilligungen und Informationspflichten sicher, insbesondere bei Telefonie, Direktwerbung, automatisierter Kommunikation und Verarbeitung personenbezogener Daten.

Aufzeichnungen von Gesprächen sind standardmäßig deaktiviert und dürfen nur auf dokumentierte Anweisung des Kunden sowie bei tragfähiger Rechtsgrundlage aktiviert werden. Voice Cloning, Stimmprofile und biometrienahe Daten dürfen nur mit dokumentierter Berechtigung und erforderlicher Einwilligung der betroffenen Person verwendet werden.

Der Kunde informiert betroffene Personen über eine Interaktion mit KI, soweit dies gesetzlich erforderlich oder aufgrund des Einsatzkontexts geboten ist. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung dürfen die Produkte nicht für verbotene KI-Praktiken, sicherheitskritische Steuerungen oder vollautomatisierte Entscheidungen mit erheblichen rechtlichen oder vergleichbaren Auswirkungen in Medizin, Beschäftigung, Kredit, Versicherung, Justiz oder kritischer Infrastruktur eingesetzt werden.

14. Marketing-, Analyse- und Strategieleistungen

Marketing-, SEO-, Kampagnen-, Analyse- und Strategieleistungen werden als fachgerechte Tätigkeit, nicht als Garantie bestimmter Rankings, Leads, Umsätze, Reichweiten, Konversionsraten oder Rentabilität erbracht. Prognosen und Hochrechnungen sind unverbindlich.

Der Kunde prüft und genehmigt Werbeaussagen, Zielgruppen, Budgets, Creatives, rechtliche Pflichtangaben und veröffentlichte Inhalte. Er bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Angebote, Produkte und Branchenkommunikation verantwortlich.

Werbe-, Analyse-, Domain- und Plattformkonten sollen nach Möglichkeit im Namen und unter Kontrolle des Kunden geführt werden. Medienbudgets und Plattformgebühren trägt der Kunde direkt. Richtlinienänderungen, Sperrungen und technische Einschränkungen der jeweiligen Plattform liegen außerhalb der Kontrolle von BuyD.

15. Integrationen und Drittanbieter

Produkte können Dienste Dritter wie Cloud-, Hosting-, Telefonie-, Zahlungs-, Modell-, Analyse-, Werbe-, Karten-, Social-Media- oder Schnittstellenanbieter einbinden. Soweit nicht anders vereinbart, beschafft und bezahlt der Kunde erforderliche Konten und Lizenzen.

Für Drittleistungen gelten zusätzlich deren Bedingungen. BuyD ist nicht für Änderungen, Einstellungen, Sperrungen oder Ausfälle eines Drittanbieters verantwortlich, soweit BuyD diese nicht zu vertreten hat. Erforderliche Anpassungen aufgrund geänderter Drittanbieter-Schnittstellen können als zusätzlicher Aufwand vereinbart werden.

BuyD darf geeignete Unterauftragnehmer und technische Dienstleister einsetzen und bleibt dem Kunden für die eigenen vertraglichen Pflichten verantwortlich. Datenschutzrechtliche Unterauftragsverarbeiter werden nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags behandelt.

16. Hardware, Spatial Tracking und Touchless 3D

Hardware in Pilot-, Test- oder Early-Access-Projekten wird dem Kunden grundsätzlich nur vorübergehend als Leih- oder Mietgegenstand überlassen, sofern das Angebot keinen Verkauf vorsieht. Sie bleibt Eigentum von BuyD, ist sorgfältig zu behandeln und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende des Piloten zurückzugeben.

Der Kunde nutzt Sensoren, Geräte und Prototypen nur in der vereinbarten Umgebung, nach den bereitgestellten Hinweisen und nicht in sicherheitskritischen, medizinischen oder zulassungspflichtigen Anwendungen. Veränderungen, Weitergabe und Reverse Engineering sind ohne Zustimmung von BuyD unzulässig, soweit zwingendes Recht nichts anderes erlaubt.

Der Kunde trägt ab Übergabe die Gefahr eines von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachten Verlusts oder Schadens; vertragsgemäße Abnutzung bleibt außer Betracht. Bei einem ausdrücklich vereinbarten Verkauf bleibt die Hardware bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von BuyD. Ergänzende Liefer-, Installations-, Gewährleistungs- und Rückgaberegeln ergeben sich aus dem Angebot.

17. Kundendaten und Inhalte

Rechte an Kundendaten und vom Kunden bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt BuyD die für Vertragsdurchführung, Support, Sicherheit, Sicherung, Export und vertragsgemäße Weitergabe an eingesetzte Dienstleister erforderlichen Rechte ein.

Der Kunde gewährleistet, dass er Daten und Inhalte bereitstellen und im vereinbarten Umfang verarbeiten lassen darf. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, Berufsgeheimnisse, biometrische Daten oder besonders schutzbedürftige Inhalte dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart und angemessen abgesichert wurde.

BuyD verwendet vertrauliche Kundendaten nicht zum Training allgemein verfügbarer KI-Modelle, sofern der Kunde nicht zuvor ausdrücklich und gesondert eingewilligt hat. Gesetzlich erforderliche oder ausschließlich sicherheitsbezogene, aggregierte und nicht kundenbeziehbare Auswertungen bleiben zulässig.

18. Datenschutz und Informationssicherheit

Beide Parteien beachten das anwendbare Datenschutzrecht. Soweit BuyD personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor der produktiven Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Kunde bleibt für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Betroffenenrechte, Löschkonzepte und zulässige Weisungen verantwortlich.

Hostingregion, Unterauftragsverarbeiter, besondere Sicherheitsmaßnahmen, Backups und Wiederherstellung werden im Angebot, SLA oder Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist kein bestimmter Backup- oder Archivierungsumfang geschuldet.

Der Kunde meldet vermutete Datenschutz- und Sicherheitsvorfälle unverzüglich und stellt keine Passwörter, privaten Schlüssel oder sonstigen Geheimnisse über dafür ungeeignete Kanäle bereit.

19. Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung

Nach Vertragsende kann der Kunde seine exportierbaren Daten in einem üblichen, strukturierten und maschinenlesbaren Format abrufen, soweit Produkt und Vertrag dies vorsehen. Der Kunde muss den Export rechtzeitig anstoßen und bei einer Migration die erforderlichen Angaben zum Zielsystem bereitstellen.

Soweit Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) anwendbar ist, werden die gesetzlichen Wechselrechte und Anbieterpflichten gewahrt. Die Frist zur Einleitung eines Wechsels beträgt höchstens zwei Monate, die reguläre Übergangsphase grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage und die anschließende Abruffrist mindestens 30 Kalendertage. Gesetzliche Ausnahmen für kundenspezifische oder zeitlich begrenzte Nicht-Produktionsleistungen werden im Angebot kenntlich gemacht.

Nach Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Abruffrist löscht BuyD exportierbare Kundendaten aus aktiven Systemen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe entgegenstehen. Technisch unvermeidbare Sicherungskopien werden gesperrt, nicht produktiv genutzt und im regulären Sicherungszyklus überschrieben. Zusätzlich gewünschte Migrations-, Transformations- oder Beratungsleistungen können nach vorheriger Vereinbarung berechnet werden.

20. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

An individuell erstellten, projektbezogenen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Geschäftszweck. Die Nutzung durch verbundene Unternehmen und beauftragte Dienstleister ist zulässig, soweit dies für diesen Zweck erforderlich ist. Ausschließliche, weiterveräußerbare oder darüber hinausgehende Rechte müssen ausdrücklich vereinbart werden.

Vorbestehende und allgemein wiederverwendbare Software, Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen, Schnittstellen, Methoden, Modelle, Prompts, Designs, Know-how und technische Bausteine verbleiben bei BuyD oder ihren jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält daran nur die zur Nutzung des vereinbarten Ergebnisses notwendigen Rechte.

Für SaaS erhält der Kunde für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im gebuchten Umfang. Open-Source- und Drittkomponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.

Projektbezogener Quellcode wird bei individuell entwickelten Websites und Anwendungen nach vollständiger Zahlung bereitgestellt, wenn dies im Angebot vorgesehen oder für den vereinbarten Betrieb erforderlich ist. Ein Anspruch auf Herausgabe von SaaS-Quellcode, internen Werkzeugen oder generischen Plattformbestandteilen besteht nicht.

21. Mängel und Nacherfüllung

Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, betroffenen Funktionen, Zeitpunkt und verfügbaren Reproduktionsschritten. Er ermöglicht BuyD eine angemessene Untersuchung und Nacherfüllung.

BuyD kann nach eigener Wahl nachbessern oder eine mangelfreie Ersatzleistung bereitstellen. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

Kein Mangel liegt vor, soweit eine Störung auf nicht vereinbarte Systemumgebungen, kundenseitige Änderungen, Fehlbedienung, unterlassene Updates, ungeeignete Daten oder nicht von BuyD zu vertretende Drittleistungen zurückzuführen ist. Eine besondere Kompatibilität oder Eignung ist nur geschuldet, wenn sie im Auftrag ausdrücklich festgelegt wurde.

22. Haftung

BuyD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für Datenverlust haftet BuyD im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei angemessener und vertragsgemäßer Datensicherung entstanden wäre. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung ausdrücklich von BuyD geschuldet war.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten von Beschäftigten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von BuyD. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

23. Vertraulichkeit und Referenzen

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche kaufmännische, technische, organisatorische und personenbezogene Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Zugang erhalten nur Personen, die ihn für die Leistung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Die Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und fünf Jahre danach; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie solange, wie deren Geheimnischarakter besteht. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt, wobei die andere Partei soweit zulässig vorab informiert wird.

BuyD darf Namen, Marken, Logos oder Projektdetails des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz veröffentlichen.

24. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die sie trotz angemessener Vorsorge nicht beherrschen kann. Dazu können Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Sanktionen, großflächige Energie-, Telekommunikations- oder Cloud-Ausfälle und schwerwiegende, nicht schuldhaft verursachte Cybervorfälle gehören.

Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und begrenzt die Auswirkungen soweit zumutbar. Leistungspflichten ruhen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Dauert es länger als 60 Kalendertage an, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil in Textform kündigen.

25. Sperrung und außerordentliche Kündigung

BuyD darf Zugänge oder betroffene Funktionen vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Nutzung, erhebliche Sicherheitsrisiken, Angriffe, eine Gefährdung anderer Kunden oder einen erheblichen Zahlungsverzug bestehen. Soweit nicht Gefahr im Verzug ist, wird BuyD den Kunden vorab informieren und eine angemessene Abhilfefrist setzen.

Beide Parteien können aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei trotz Abmahnung wesentlich gegen den Vertrag verstößt, fällige Zahlungen nachhaltig nicht leistet oder eine Fortsetzung wegen rechtlicher beziehungsweise sicherheitsbezogener Risiken unzumutbar ist.

Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen, verbrauchsabhängige Kosten und nicht stornierbare Fremdkosten bleiben zahlbar. Regelungen zu Vertraulichkeit, Nutzungsrechten, Zahlung, Haftung, Datenexport und anwendbarem Recht gelten ihrem Zweck entsprechend fort.

26. Internationale Leistungserbringung und Exportkontrolle

Der Kunde beachtet anwendbare Exportkontroll-, Sanktions-, Einfuhr-, Telekommunikations-, Werbe-, KI- und Datenschutzvorschriften seines Einsatzlands. Er darf Leistungen nicht für sanktionierte Personen, verbotene Zwecke oder in unzulässigen Gebieten einsetzen.

BuyD darf eine Leistung ablehnen, aussetzen oder beenden, soweit dies zur Einhaltung zwingender Vorschriften erforderlich ist. Ausländische Steuern, Abgaben, Bank- und Überweisungsgebühren trägt der Kunde, soweit sie nicht auf dem Einkommen von BuyD beruhen oder zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.

27. Vertragssprache, Recht und Gerichtsstand

Verbindliche Vertragssprache ist Deutsch. Eine englische oder sonstige Übersetzung dient ausschließlich der Information; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen, soweit deren Ausschluss zulässig ist. Zwingendes Recht am Leistungs- oder Einsatzort bleibt unberührt.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und die Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit keine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben vorrangig. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen; der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.